Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses /Babykurses für Kinder oder Babys.

1. An- und Abmeldungen

An- und Abmeldungen können schriftlich per E-Mail, persönlich oder über WhatsApp Business erfolgen.
Die Anmeldung zu einem festgelegten Kurs wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Schwimmschule "Swimmerfirst" verbindlich. Abmeldungen werden bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn akzeptiert. Bei einer Abmeldung sind 50% der entsprechenden Kursgebühren zu entrichten.

2. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Kursgebühr ist bis zur ersten Unterrichtsstunde auf das folgende Konto bei der Ingdiba zu überweisen:

Empfänger: Ann Emmrich-Böhm
IBAN: DE95 5001 0517 5421 9312 43

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Vor- und Nachnamen des Kindes an.
Bei ausstehender Zahlung bis spätestens zur ersten Kursstunde verfällt der Anspruch auf den gebuchten Kursplatz.

3. Eintritt

Zusätzlich zu den Kursgebühren sind die Teilnehmer der Kurse und ihre Begleitpersonen verpflichtet, den Badeeintritt zu entrichten. Die Höhe des Eintritts richtet sich nach den jeweiligen Bedingungen des Schwimmbades.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass diese Regelung nicht für Babykurse gilt.

4. Gesundheitstauglichkeit

Jedes Kind bzw. Baby muss bei Kursbeginn in guter gesundheitlicher Verfassung sein. Während keine ärztliche Bescheinigung erforderlich ist, empfehlen wir eine ärztliche Untersuchung vor Kursbeginn.
Die Teilnahme an der Schwimmstunde bestätigt, dass das Kind keine schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme hat (z.B. Organerkrankungen oder ansteckende Infektionen) und in guter körperlicher Verfassung ist. Sollten relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen (z.B. Asthma, Diabetes, Hörprobleme durch Ohr-Röhrchen), bitten wir darum, uns dies vor Kursbeginn mitzuteilen.
Im Falle einer Krankheit oder zwingender Umstände ist eine rechtzeitige Absage des Kurses erforderlich. Bei Nichterscheinen wird der Kurs in Rechnung gestellt.

5. Kleidung

Die Schwimmschüler müssen während des Kurses angemessene Badekleidung tragen.
Mädchen sollten einen Badeanzug tragen, während Jungen eine Badehose (keine Shorts) tragen sollten. Ein Neoprenanzug ist ebenfalls erlaubt. Das Tragen einer Taucherbrille wird empfohlen.
Wir bitten auch die Eltern, angemessene Badekleidung zu tragen, wenn sie in der Schwimmhalle anwesend sind.

6. Pünktlichkeit / Kursbeginn

Die Kurseinheiten finden in einem engen Zeitrahmen statt, daher ist Pünktlichkeit unerlässlich. Die Kinder sollten bereits umgezogen und mit einem Elternteil im Schwimmbad eintreffen. Die Aufsichtspflicht während der Kursstunde liegt bei den Erziehungsberechtigten. Eine Beaufsichtigung der Kinder durch den Schwimmlehrer ist außerhalb der Kurszeit nicht möglich. Um den größtmöglichen Lernerfolg zu gewährleisten, bitten wir um regelmäßige Kursteilnahme.
Der Schwimmunterricht beginnt am Beckenrand und endet auch dort.
Straßenschuhe müssen unbedingt im Umkleideraum ausgezogen werden. Der Gang zwischen der Umkleide und der Dusche zum Nassbereich darf nur mit Badeschuhen oder barfuß betreten werden.
Die Schwimmschule "Swimmerfirst" behält sich das Recht vor, den Kursbeginn zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht wurde oder das Schwimmbad aus technischen oder personellen Gründen nicht geöffnet werden kann.

7. Ferien / Feiertage

Während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden keine Schwimmkurse statt.

8. Krankheit und Nichterscheinen

Eine unregelmäßige Teilnahme am Kurs entbindet nicht von der Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des Kurspreises. Eine Rückerstattung für nicht genutzte Kursstunden aufgrund von Krankheit ist nicht möglich. Die Schwimmschule ist nicht verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen. Eine Übertragung nicht genutzter Kursstunden an Dritte ist nicht gestattet.
Die Abmeldung wegen Krankheit muss spätestens am Kurstag bis Vormittags 8 Uhr erfolgen.
Ein Nichterscheinen oder eine zuspäte Anbsage, haben die Zahlung des Kursbeitrages zur Folge.

9. Kursausfall durch die Schwimmschule

Falls eine Kursstunde seitens der Schwimmschule ausfallen sollte, etwa aufgrund von technischen Problemen, Krankheit des Schwimmlehrers oder anderen zwingenden Gründen, besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Die Schwimmschule behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Kursstunde aufgrund von Krankheit, kurzfristiger Schließung des Bades oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausfällt. In solchen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten entweder zurückerstattet oder nach Absprache mit Ihnen gutgeschrieben.
Ansprüche gegen die Schwimmschule oder den Badbetreiber sind ausgeschlossen.

10. Kurswechsel

Der gebuchte Tag und die Uhrzeit des Kurses sind verbindlich.
Ein Wechsel in einen anderen Kurs während einer laufenden Kurseinheit ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Sollte ein Kursteilnehmer dauerhaft den Wunsch haben, an einem anderen Kurs teilzunehmen, ist dies mit der Schwimmschule "Swimmerfirst" zu klären.

11. Hausordnung und Sicherheit

Alle Teilnehmer sind während der gesamten Kurseinheit dazu verpflichtet, den Anweisungen der Schwimmlehrerin und des Bademeisters bzw. der Aufsichtsperson im Schwimmbad Folge zu leisten. Es ist zwingend erforderlich, sämtlichen Anweisungen, die der Sicherheit und dem Schutz der körperlichen Gesundheit der Badegäste dienen, strikt zu befolgen. Andernfalls behält sich die Schwimmlehrerin das Recht vor, den entsprechenden Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. In einem solchen Fall erfolgt keine Erstattung des Kursbeitrags.
Darüber hinaus sind alle Teilnehmer verpflichtet, sich an die Hausordnung des Schwimmbades zu halten und den Anweisungen des Badepersonals uneingeschränkt zu folgen.
Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen sind der Kursleitung unaufgefordert in schriftlicher Form mitzuteilen.

12. Haftung

Die Haftung für Kinder obliegt ausschließlich den Erziehungsberechtigten, die während des Kurses anwesend sind.
Eltern haften für von ihren Kindern mutwillig verursachte Schäden an Anlagen und Geräten der Schwimmschule "Swimmerfirst" und des Schwimmbades.
Die Schwimmschule "Swimmerfirst" übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Diebstähle.

13. Film- und Fotoaufnahmen / Internetauftritte

Filmen und Fotografieren ist nur nach Absprache mit der Schwimmlehrerin gestattet. Die eventuell erforderliche Zustimmung der anderen Eltern muss eingeholt werden.
Aufnahmen in den Duschen, Toiletten und Umkleideräumen sind strengstens untersagt. Von der Schwimmschule "Swimmerfirst" erstellte Film- und Fotoaufnahmen können zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit im Internet oder in Tageszeitungen veröffentlicht werden.

14. Datenschutz

Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden von der Schwimmschule "Swimmerfirst" unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) intern gespeichert und dienen ausschließlich der Vertragsdurchführung und der Geschäftsbeziehung.
Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

15. Verbraucherschlichtungsverfahren

Die Schwimmschule "Swimmerfirst" nimmt nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

16. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und diesen zustimmen.